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Stephan Braun
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Frage von Robert S. •

Frage an Stephan Braun von Robert S. bezüglich Recht

Mitglieder verschiedener Partei sind in den letzten Jahren polizeiauffällig geworden und gelten justizintern als "Amtsbekannt". Ich denke hier an die Straftaten der ehemaligen Justizminsterin und des ehemaligen FDP Parteivorsitzenden Döring im Zusammenhang mit dem Flowtex Skandal.

Ich frage hier ob es Parteiintern nicht zu einer Selbstkontrolle und Reinigungsfunktion kommen muss. Ähnlich dem Punktesystem für auffällig Kraftfahrer könnte man hier den Mandantträgern die Mandatsausübung entziehen oder für die Zukunft aufgrund erwiesener Unzuverlässigkeit (wie bei Gastronomiekozessionen etc.) entziehen. Verfehlungen müssen den Parteiausschluss zur Folge haben. Korruption und Straftaten von Beamten, Mandatsträgern und Ministern schädigen den Standort Deutschland und gefährden und vernichten Arbeitsplätze. Schurrimurris, Amigos und Freunderlwirtschaft müssen aus dem politischen Leben verbannt werden. Was halten Sie von einer Amtsanklage für Verschwendung, Missiwirtschaft und Korruption. Personen welche zersetzend und parasitär im öffentlichen Leben handeln müssen von der politischen Bühne ferngehalten werden. Ansonsten macht das die Bevölkerung - egal wie.. !

Mit freundlichen Grüssen

Robert L. Schmitt
Uhrmachermeister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

grundsätzlich kann ich Ihre Kritik nachvollziehen. Es ist leider häufiger so, dass vor allem solche Politiker in die Schlagzeilen kommen, die sich medienwirksame Fehltritte geleistet haben. Die überwiegende Mehrzahl der Bundes- und Landespolitiker, die ihre Arbeit tun, schaffen es dagegen selten auf Seite 1. Wenn man unterstellt, dass die Medien nach dem Motto ?news is what`s different? arbeiten, sind das wirklich Ausnahmen ? auch wenn sie Bild von meinem Berufsstand stärker prägen als uns lieb sein kann und als es der Wirklichkeit entspricht.

Sie haben sicher auch Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Politiker eine gewisse Vorbildfunktion ausüben sollten. Das schließt ein, aus gravierendem Fehlverhalten Konsequenzen zu ziehen.

Einen pauschalen Punktekatalog für Parteiausschlussverfahren lehne ich jedoch schon alleine deshalb ab, weil es in vielen Fällen einfach unmöglich ist, objektive Maßstäbe für die Schwere einer Verfehlung zu finden.

Hier sind die Parteimitglieder gefordert, die ihre Kandidaten nach demokratischen Prinzipien bewerten und nominieren sollen. Zudem legitimiert der Wähler mit der Abgabe seiner Stimme die Arbeit jedes einzelnen Abgeordneten. Es liegt also vor allem in Ihrer Verantwortung, Ihren Volksvertretern durch öffentlichen Druck oder Abwahl die Quittung für ein eventuelles Fehlverhalten zu geben. Immunität und Indemnität für Abgeordnete halte ich persönlich für überholt. Sie sollten das aber auch nicht zu hoch bewerten. Mir ist kein aktueller Fall bekannt, in dem einem Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten nicht sofort gefolgt worden wäre.

Anstelle einer Amtsklage schlage ich Ihnen vor: Entscheiden Sie sich bewusst, welchen Politikern Sie Ihr Vertrauen schenken. In Baden-Württemberg haben wir aus der Opposition heraus konsequent Skandale aufgegriffen und öffentlich gemacht, die sonst unter den Teppich gekehrt würden. Die Flowtex Affäre ist dafür nur ein Beispiel. Machen Sie sich mit den personellen wie inhaltlichen Alternativen, die wie anbieten, vertraut.

Was übrigens den Flowtex-Skandal anbelangt, stelle ich Ihnen hierzu jederzeit gerne Materialien zur Verfügung. Fakt ist: Die beteiligten Politiker wurden hier durch eine natürliche "Amtsklage" zur Rechenschaft gezogen - durch Druck der Oppositionsparteien, der Öffentlichkeit und der Medien. Ganz ohne gesetzliche Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Braun