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Stephan Brandner
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Frage von Volker B. •

Wahl der Bundestagsvizepräsidenten - Haben Sie persönlich denn z.B. den Kandidaten der Grünen oder von den Linken gewählt? Wenn Sie diese Kandidaten nicht gewählt haben, haben Sie von ihrem Wahlrecht gebrauch gemacht.

Sehr geehrter Herr Brandner,

der Kandidat der AfD für den Posten des Vizepräsidenten wurde ja wieder nicht gewählt. Ihre Partei spricht jetzt von undemokratischen Verhalten der anderen Abgeordneten da diese ihren Kandidaten nicht gewählt haben. Meine Frage ist jetzt folgende: Haben Sie persönlich denn z.B. den Kandidaten der Grünen oder von den Linken gewählt? Wenn Sie diese Kandidaten nicht gewählt haben, haben Sie von ihrem Wahlrecht gebrauch gemacht. Warum wollen Sie den anderen Abgeordneten ein Recht (freie Wahlentscheidung) absprechen von dem Sie und ihre Parteikollegen aber regen Gebrauch gemacht haben?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG

Volker B.

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Antwort von
AfD

Danke für Ihre Frage. Uns geht es nicht darum, dass ein Kandidat zwingend gewählt werden muss, wenn konkrete Argumente gegen den Kandidaten sprechen. Wir haben allerdings nicht ein einziges Mal ein Argument gehört, was gegen unseren Kandidaten spricht. Es geht den anderen Parteien gar nicht darum, wen wir aufstellen, sondern sie möchten grundsätzlich keinen AfD-Kandidaten wählen. Und genau das ist undemokratisch.

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