
(...) Zu den Arbeitsgelegenheiten (1,05€ Jobs) wäre zu nennen: Für alle Asylsuchenden besAsylsuchendene Möglichkeit der Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten (1,05 €-Jobs), die in § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt sind, vgl. dazu auch beiliegenden PM. (...)