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Steffen Kampeter
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Frage von Arno W. •

Frage an Steffen Kampeter von Arno W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kampeter,

Sachverhalt 1:
der Deutsche Bundestag hat für Beamte Nebentätigkeiten grds. untersagt. Zulässig sind lediglich Tätigkeiten bis 200 Euro. Begründung: Die Beamten müssen ihre volle Arbeitskraft ihrer Tätigkeit widmen. Warum gilt das nicht für Bundestagsabgeordnete? Gerade hier sollte der oben genannte Grundsatz doch gelten, oder?
Welche Nebentätigkeiten üben Sie aus?

Sachverhalt 2:
Warum schaffen es die polititsche Parteien nicht, ideale Lösungen für das neue Wahlrechnt zu finden? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die vom Bundestag geplante Wahlrechtsreform scharf kritisiert. "Die Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen, sich binnen vier Jahren auf ein verfassungskonformes Wahlrecht zu einigen, gipfelt jetzt in einem faulen Kompromissvorschlag, der unser Parlament zu Lasten der Steuerzahler unnötig aufbläht", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der "Welt".

Nach Berechnungen der Organisation wird das sogenannte Ausgleichsmodell zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 40 Millionen Euro führen. Laut dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2013 werden zur direkten mandatsbedingten Finanzierung der Bundestagsabgeordneten, für Parlamentarierdienstreisen und Fraktionskostenzuschüsse im kommenden Jahr rund 366 Millionen Euro fällig.
Die "abgezockten" Steuerzahler haben kein Verständnis!!

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Antwort ausstehend von Steffen Kampeter
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