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Frage von Margit J. •

Frage an Steffen Kampeter von Margit J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kampeter,

mit Entsetzen habe ich soeben Ihren Beitrag in der FAZ vom 03.08.2012 "Deutsche Haftung für ESM bleibt begrenzt" gelesen.
Ich beziehe mich hier nur auf einzelne Punkte:

Artikel 8/2: Nur das anfänglich genehmigte Stammkapital von 80 Milliarden Euro muss zum Nennwert ausgegeben werden. Der Gouverneursrat kann die Höhe des Ausgabenkurses also unbegrenzt erhöhen, weit über 700 Milliarden Euro hinaus.
Insofern ist Ihre Aussage zum Haftungsautomatismus, den es Ihrer Meinung nach nicht gibt, falsch.

Artikel 8/5: Die Haftung ist nicht explizit beschränkt auf das Kapital zum Nennwert, sondern zum Ausgabekurs, also siehe oben.

Artikel 19 u. 21: Entgegen Ihrer Deutung kann der Gouverneursrat jederzeit seine Finanzhilfeinstrumente erweitern sowie unbeschränkt Kredite aufnehmen, auch an den Kapitalmärkten - wo ist der Unterschied zu den peinlich gemiedenen Eurobonds?

Artikel 25/2: Hier ist die Nachschusspflicht festgelegt - Sie reden sich dadurch heraus, dass Deutschland für nachgeschossenes Kapital nicht haften muss; warum auch - bei Einzahlungspflicht erübrigt sich die Haftungspflicht.

Artikel 32: Haben Sie sich in Ihrem Kommentar zur vollständigen Immunität der Gremien nicht geäußert, weil Sie dem Leser die Konsequenz ersparen möchten?

Als Hohn und Zumutung in Ihrem Kommentar empfinde ich die Aussage "Eine derartige Entscheidung, die weder geplant noch vorhersehbar ist...". Den Eindruck eines geplanten Vorgehens habe ich schon lange nicht mehr, und ihre Einstellung, einer nicht vorhersehbaren Handlung Tür und Tor zu öffnen (und die Augen vorsichtshalber zu schließen, anstatt einen Riegel vorzuschieben), entsetzt mich.

Da diese Seite zur Fragestellung eingerichtet wurde - habe ich den ESM-Vertrag nicht richtig gelesen oder haben Sie die Ausnahmeregelungen in Ihrer Beurteilung nicht berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen
Margit Jahja

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