Welche Auffassung vertreten Sie zur Beschäftigung von Lebenspartnern, Eltern etc. als Wahlkreismitarbeiter des jeweiligen Abgeordneten?
Sehr gehehrter Herr Wogawa, dazu geben die jeweiligen Ausfugrungsbestimmungen der Länderparlamente entsprechende Rahmen vor. Während einige Bundesländer dies direkt untersagen, ist diese Frage in den bestimmungen des Ältestenrates nicht nähert gefasst.
Antwort ausstehend von Stefan Wogawa BSW

