Stefan Wenzel
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Winfried F. •

Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft?

Sehr geehrter Herr Wenzel

Ich wende mich an Sie, da sie Mitglied im Aussuss für Klimaschutz und Energie sind. In der letzten Zeit war die Gasumlage in aller Munde; 2,419 Cent€/kWh. Wie unsere Stadtwerke uns nun mitteilen sind die Belastungen wesentlich höher.
Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft? Nach Information unserer Stadtwerke werden auf die Umlagen noch 19% MwSt erhoben und lediglich Gas mit dem verminderten Steuersatz von 7% belastet.
Für uns sieht es so aus, dass gezielt die Zusatzbelastung herunter gerechnet wurde, damit wir, das Volk, ruhig bleiben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

mit freundlichem Gruß

Winfried F.

Stefan Wenzel
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Gasumlage. Die Bundesregierung hat sich ende September 2022 gegen die Umsetzung der Gasumlage entschieden. An ihrer Stelle kommt eine Gaspreisbremse, die den Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzen soll.

Sie weisen zu recht auf zwei weiteren Umlagen hin, die zum 1.10.2022 eingeführt wurden und die bestehen bleiben. Es handelt sich zum einen um die Gasspeicherumlage nach §35 Energiewirtschaftsgesetz, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in den kommenden Monaten dienen soll. Die in diesem Paragraphen neu eingeführten Füllstandvorgaben für Gasspeicher verursachen Kosten, die mit der Gasspeicherumlage gedeckt werden. Sie beträgt 0,059 ct/KWh bis 31.03.2025. Sie hat wahrscheinlich u.a. deswegen für weniger Aufmerksamkeit gesorgt, weil sie eine ganz andere Größenordnung hat als die ursprünglich geplante Gasumlage (2,4 ct/KWh). Hier finden Sie mehr Informationen zur Gasspeicherumlage.

Zum anderen wurde die Bilanzierungsumlage aktiviert, um die aufgrund der Gasmangellage stark gestiegenen Netzmanagementkosten zu decken. Diese Umlage wurde nicht neu eingeführt, sondern fußt auf einem Beschluss der Bundesnetzagentur von 2015 zur Gasbilanzierung. Diese Umlage betrug in der bis vor kurzem noch entspannten Lage 0,0 ct/kWh, für Privathaushalte beträgt sie nun bis 30.09.2023 0,57ct/KWh.

Beide Umlagen stärken die Versorgungssicherheit und kommen damit auch den Kundinnen und Kunden zugute. 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Wenzel

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