
(...) Ich schlage vor, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit in Ruhe zu Ende bringen können, damit es ein abschließendes Bild gibt. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für Herrn Edathy, wie auch für jeden anderen Menschen bezüglich einer ggf. strafbaren Handlung. (...)