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Stefan Müller
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Frage von Maximilian A. •

Frage an Stefan Müller von Maximilian A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

zunächst einmal herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Ich weiß, dass es nicht unproblematisch für sie ist, von der offiziellen Linie der CDU/CSU, die bekanntlich das Gesetz befürwortet, abzuweichen. Dennoch gibt es einen entscheidenden Punkt, an dem ich mir Sorgen mache.

Bei Gefahr im Verzug ist es dem BKA erlaubt, bei der Online-Durchsuchung auch ohne Erlaubnis eines Richters vorgehen zu dürfen. Allerdings sagt das BKA selbst, dass jede dieser Maßnahmen individuell auf das Angriffsziel zugeschnitten ist und eine langwierige Vorbereitung erfordert.
Für mich ist das ein Widerspruch in sich: Es dauert immer lange, aber wenn es schnell gehen muss (was ja angeblich nie der Fall sein wird), dann brauchen wir die Richter nicht mehr.

Ich befürchte, dass durch diesen Punkt das gesamte Gesetz ausgehebelt wird. Im Zweifelsfall kann sich das BKA immer damit herausreden, dass es dachte, es sei Gefahr im Verzug. Können Sie diese Bedenken argumentativ entkräften? Wenn dies nicht der Fall ist, dann würde ich Sie bitten, das Gesetz morgen abzulehnen oder zumindest den Änderungsantrag zu stellen, damit eine richterliche Erlaubnis in jedem Fall nötig ist, bevor das BKA agiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Alletsee

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Sehr geehrter Herr Alletsee,

"Gefahr im Verzug" ist kein neues Instrument, das mit dem BKA-Gesetz eingeführt wird. Ganz im Gegenteil. Es stellt im deutschen Rechtssystem einen Unterfall der Eilzuständigkeit dar. Sie liegt vor, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidung der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts in Anbetracht der Dringlichkeit einer Sachlage nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.

Im Grundgesetz ist der Begriff der Gefahr im Verzug in Artikel 13 Abs. 2 im Zusammenhang mit der Anordnung der Durchsuchung von Wohnungen genannt. Regelungen, welche ein Eingreifen bei Gefahr im Verzug ermöglichen, finden sich auch im Polizeirecht und im Abgabenrecht
.
Damit die Sicherheitsbehörden schnell handeln können, ist dieses Instrument unabdingbar. Natürlich besteht dabei die Gefahr der Aushöhlung, dass möchte ich nicht bestreiten. Wenn aber eine Straftat schnell verhindert werden kann, möchte ich, dass dies auch geschieht. Es wird den Bürgern schwer vermittelbar sein, dass ein Vergehen oder Verbrechen nicht verhindert wurde, weil die deutschen Sicherheitsbehörden durch ein Bundesgesetz am schnellen Eingreifen verhindert werden.

Bayern wird sich übrigens bei der Abstimmung im Bundesrat der Stimme enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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