Frage von Detlef F. • 08.09.2019
Antwort von Stefan Lenzen FDP • 09.09.2019
(...) Die Behebung und ggf. Erteilung von Ordnungsgeld obliegt der Stadt Heinsberg. Am besten wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt: (...)
FDP-Fraktion NRW
(...) Die Behebung und ggf. Erteilung von Ordnungsgeld obliegt der Stadt Heinsberg. Am besten wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt: (...)
(...) Die Behebung und ggf. Erteilung von Ordnungsgeld obliegt der Stadt Heinsberg. Am besten wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt: (...)