(...) Die ödp möchte das Geld, das derzeit nur denjenigen zu Gute kommt, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen zu geben, allen Familien zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet dies, ein monatliches, sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt in Höhe von 1000,- € pro Monat in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes einzuführen. Erst dann können Mütter und Väter wirklich frei entscheiden, ob sie sich selbst um ihre Kinder kümmern, was derzeit aus finanziellen Gründen oft nicht möglich ist, oder ob sie außerhäusig berufstätig bleiben und Betreuung zu einem reellen, nicht-subventionierten Preis einkaufen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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