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Steeven Bretz
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Steeven Bretz von Wilfried M.

Sehr geehrter Herr Bretz,
am 8.10.18 hatte ich auf dieser Plattform die bis heute unbeantworteten drei Fragen gestellt:
1.) Sollten alle Abgeordnete von der Parlamentsverwaltung nach früherer oder gegenwärtiger IM/ V-Mann-Tätigkeit für in- und ausländische -staatliche und / oder private- Dienste verbindlich (mit Belehrung über die Rechtsfolgen) befragt werden oder weshalb nicht?
2.) Sollte der Abgeordnete dem potentiellen Wähler auf entsprechende Fragen zutreffend antworten müssen oder eher nicht?
3.) Sind Sie der Auffassung, daß man zugleich einerseits Spitzel und andrerseits wahrhaft Volksvertreter, Rechtsanwalt, Arzt, Psychologe. Journalist oder Richter gemäß geltender Berufsethiken bzw. Berufsordnungen sein könnte?
Ich bitte freundlichst um Mitteilung, was an einer Beantwortung hindert bzw. um zügige Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Frage beantworte ich in Bezug auf meine eigene Person wie folgt: Ich teile Ihnen mit, dass ich zu keinem Zeitpunkt für einen Geheimdienst tätig war oder bin.

Mit freundlichen Grüßen
Steeven Bretz

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