Kann ein lesbisches, empfängnisfähiges Paar in eingetragener Lebenspartnerschaft die Kosten ein künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen?
Sehr geehrte Frau Koch,
ich weiß, Sie sind die Queerbeauftragte und nicht Steuerberaterin, aber ich möchte trotzdem diese Frage an Sie bringen. Ein lesbischen Pärchen in meinem Bekanntenkreis, bereits seit Jahren in eingetragener Lebenspartnerschaft, möchte sich einen Kinderwunsch erfüllen. Da beide fruchtbar sind, fanden Sie keine Möglichkeit, dass sich vielleicht staatliche Institutionen an den Kosten eine künstlichen Befruchtung beteiligen. Ich habe selber recherchiert und keine Möglichkeit gefunden. Nicht einmal in unseren Steuergesetzen oder den Urteilen des Bundesfinanzhofes wurde ich fündig. Daher meine Frage oder viel mehr Bitte an Sie:
1. Kennen Sie Mittel und Wege, wie dieses Paar eine Kostenbeteiligung erhält?
2. Ist Ihnen bekannt, ob dieses Paar die Kosten wenigstens steuerlich absetzen kann?
3. Falls 1 und 2 negativ, bringen Sie bitte politischen Willen ein, damit sich das ändert!
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Beste Grüße!