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Sönke Rix
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Frage von Ludger R. •

Frage an Sönke Rix von Ludger R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rix,

als Beamten interessiert mich (naturgemäß) das Thema "Bürgerversicherung. Den grundsätzlichen Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen KV möchte ich jedoch ebenso außer acht lassen wie die "gefühlte" Vorzugsbehandlung Privatversicherter.
Eine schnelle Möglichkeit der Einführung der Bürgerversicherung könnte es sein, Beamte in die gesetzliche KV zu zwingen, bei einer den LE des öD entsprechenden Aufteilung der Beiträge in AN- und AG-Anteile. (Private Zusatzversicherungen können ja nach eigenem Gusto abgeschlossen werden).
Ich vermute jedoch, dass ein Grund für das aktuelle System der Beihilfe in Krankheitsfällen durchaus darin zu suchen ist, dass Bund / Land / Gemeinden festgestellt hatten, dass eine direkte anteilige Übernahme von Krankheitskosten durchaus günstiger ist, als der Umweg über einen Versicherer (mit Personal-, Verwaltungskosten und Gewinnerzielungsabsichten).
Nun zu meiner Frage:
Gibt es bereits belastbare Zahlen hinsichtlich der Reduzierung / Steigerung der Kosten für Bund / Länder / Gemeinden sollte die "Bürgerversicherung" kommen und auch Beamte (wie oben ausgeführt) darin einbezogen werden ?
Wenn nein: warum nicht ?

Grüße

Ludger Revermann

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Sehr geehrter Herr Revermann,

in der Bürgerversicherung wird ein beihilfefähiger Tarif geschaffen. Den Bundesländern obliegt es zu prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bzgl. des Beihilferechts umsetzen.

Das heißt konkret: Wenn die Länder entscheiden, weiterhin Beihilfe zu zahlen, dann können sie das tun. Die Beamten versichern dann die restlichen 50 oder 30 Prozent statt wie heute in der PKV danach in einem entsprechenden die Beihilfe ergänzenden Bürgerversicherungstarif. (Heißt konkret: Sie zahlen ihren normalen Arbeitnehmerbeitrag (50 Prozent) und dafür trägt die Versicherung genau diesen Kostenanteil. Die Beihilfe, wie bisher, den Rest.

Die Länder (der Bund würde das wahrscheinlich ohnehin tun) können aber auch wählen, komplett in die Bürgerversicherung einzutreten und statt der Beihilfe einfach Arbeitgeberbeiträge zu zahlen. Das müssen die Länder für sich entscheiden, was günstiger ist. Da die Kosten für die Beihilfe die mit am stärksten wachsenden Versorgungslasten der Länder (gerade der Südländer) sind, ist zu erwarten, dass sie so entscheiden.

Konkrete Berechnungen dazu gibt es nicht, denn das ist sehr aufwendig, da dies für alle Beihilfeträger einzeln berechnet werden müsste. Am schwierigsten ist es, die Auswirkungen einer neuen einheitlichen Honorarordnung auf die Beihilfe zu berechnen, das geht im Grunde gar nicht, solange es diese nicht gibt.

Fazit: Durch die Wahlmöglichkeit wird es für die Länder keinesfalls teurer, als in der heutigen Beihilfe. Allenfalls billiger, weil sie von stärker steigenden Beihilfekosten in den kommenden 20-30 Jahren entlastet werden können.

Was die heutigen Beamten betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten:

- Altbeamte 1: Wer nicht in die Bürgerversicherung möchte, bleibt in der Beihilfe/PKV. Er bekommt weiterhin 60-80 Prozent von der Beihilfe bezahlt und muss 40-20 Prozent bei der PKV absichern. Für Kinder und Ehepartner muss zumindest der PKV-Anteil bezahlt werden. Risiko für den Arbeitnehmer: Steigende Prämien im Alter. Risiko für den Arbeitgeber: Steigende Beihilfeausgaben im Alter.

- Altbeamte 2: Wechselt im Zeitfenster in die Bürgerversicherung mit "Beihilfefähigkeit". Entweder die Beamten werden Vollmitglieder in der Bürgerversicherung oder es gibt einen Teiltarif für die Restrisikoversicherung. Also ein Nebenher von Beihilfe und Bürgerversicherung. Kinder und Ehepartner (ohne Job) sind beitragsfrei.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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