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Frage von Antje L. •

Frage an Silvia Schön von Antje L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie groß sind die Chancen zur Veränderung des Wissenschaftszeitgesetzes? Welche Aspekte des herrkömmlichen Gesetzes stehen unter besonderer Berücksichtigung?

Beste Grüße!

A. L.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

auf meine Initiative hin, hatte die Bremische Bürgerschaft einen Antrag zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Da es ein Bundesgesetz ist, ging es darum, dass sich der Senat auf Bundesebene für die Novellierung einsetzt. 2013 gab es daraufhin eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Leider wurde diese Gesetzesinitiative bis heute nicht abschießend behandelt. Ich möchte das Thema nach der Bürgerschaftswahl gerne wieder auf die Tagesordnung setzen und hoffe, dass auch endlich die Bundesregierung versteht, dass unter den jetzigen Bedingungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetz junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern häufig keine akzeptablen Arbeitsbedingungen haben. Aus meiner Sicht muss mindestens verändert werden:

1. Die Tarifsperre muss aufgehoben werden, um auch vorzeitige Regelungen zur Entfristung zu ermöglichen und um einen Wissenschaftstarifvertrag bzw. Spartentarifvertrag zu ermöglichen.
2. Wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen in der Promotions- und Habilitationsphase, die im Rahmen der 12- bzw. 15-Jahresregelung sachgrundlos befristet beschäftigt sind, müssen arbeitsvertraglich ausreichend Zeit für die Qualifikation zur Verfügung gestellt bekommen.
3. Für ausgebildete wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen mit befristeten Beschäftigungsverträgen sollen Mindestlaufzeiten festgeschrieben werden, die sich grundsätzlich an der Dauer der Drittmittelprojekte orientieren.
4. Die Ausdehnung des Befristungsrechts auf nichtwissenschaftliche und nichtkünstlerische MitarbeiterInnen in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten soll wieder zurückgenommen werden.
5. Im WissZeitVG soll eine Verpflichtung zur Personalentwickung für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen verankert werden, damit Karrierewege für WissenschaftlerInnen besser planbar werden.
6. Kinder dürfen kein Jobkiller sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss sich auch im Wissenschaftszeitvertragsgesetz wiederfinden.

Sehr geehrte Frau L., ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schön