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Siegmund Ehrmann
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Frage von Regina K. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Regina K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

ich war der Meinung, dass die Bemühungen, in Deutschland wieder eine Vorratsdatenspeicherung (derzeit Mindestspeicherfrist genannt) eingeführt werden sollte, da diese durch die EU vorgeschrieben war.
Da dies nicht mehr der Fall ist, sollte auch das geplante Gesetz dazu obsolet sein.
Jedoch scheint die Regierungskoalition das Vorhaben gegen alle Widerstände möglichst noch vor der Sommerpause durchprügeln zu wollen.
Ist Ihnen die Seite: http://sozis-gegen-vds.de/ bekannt?
Ist Ihnen bekannt, dass es schon Untersuchungen gibt, die zeigen, dass eine Vorratsdatenspeicherung gerade keine besseren Voraussetzungen in der Verbrechensaufklärung bringt (wenigstens nicht bei den Taten, für die sie ursprünglich mal gedacht war).
Setzt man nicht mit solch einer Maßnahme auch die Exekutive einer Versuchung aus, der sie auch mit Richtervorbehalt (leider sind viele Richter schlicht überarbeitet, was auch in der Zahl der später als unrechtmäßig anerkannten Hausdurchsuchungen ersichtlich ist), vermutlich nur schwer widerstehen werden können?
Und schlußendlich - wird nicht gerade durch ein solches Gesetz das Restvertrauen vieler Bundesbürger in ihre Politiker noch mehr gestört, als es ohnehin schon ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Regina Küpper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Küpper,

zunächst möchte ich festhalten, dass die Umsetzung zur Einführung der sog. Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten nicht vor der Sommerpause in der 2. und 3. Lesung des Bundestages gehen wird und somit auch nicht verabschiedet werden wird. Die von Ihnen genannten Quellen sind mir durchaus bekannt und ich bin mir der Problematik, die mit der Einführung der Speicherfristen auch bewusst. Es gibt viele Kritiker wie auch Befürworter für die Vorratsdatenspeicherung. Ich erachte den Gesetzentwurf deshalb für einen guten Kompromiss, der mit seinen strengen Regulierungen für die Abfrage der gespeicherten Daten auch ein Höchstmaß an Sicherheit vor einem etwaigen Missbrauch der Daten garantiert. Diese Abfragen dürfen grundsätzlich auch nur bei schwersten Straftaten erfolgen. Der Richtervorbehalt ist und bleibt dabei das stärkste Instrument zur Sicherung dieser Schutzmechanismen, aus diesem Grund wird auch hier eine Verhältnismäßigkeitsprüfung verpflichtend und es wird keine Eilkompetenz für die Staatsanwaltschaft geben. Gerade durch die Transparenz und Rechtsschutzmöglichkeiten für diejenigen, deren Daten abgerufen werden, erhoffe ich mir von dem Gesetz, dass dieses das Vertrauen in die Politik sogar verstärken wird. Mit den hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit bei den speicherverpflichteten TK-Anbietern und der strikten Löschverpflichtung nach Ablauf der Höchstspeicherfrist hat unser Justizminister Heiko Maas einen vernünftigen und ausgeglichenen Gesetzentwurf vorgelegt, der bei seiner Umsetzung auch zeigen wird, dass die hohen Standards eingehalten werden. Dabei werden wir im parlamentarischen Verfahren auch noch darauf hinwirken, dass die Regeln zum Berufsgeheimnisschutz – besonders bei Anwälten und Journalisten – mit entsprechenden Rahmenbedingungen ausgestaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann