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Siegmund Ehrmann
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Frage von Jonathan L. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Jonathan L. bezüglich Kultur

(Anmerkung: Thema Kultur & _Medien)

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

Es gäbe die Möglichkeit, den vieldiskutierten Eingriff der Politik in die Personalpolitik des ZDF ("Fall Brender") über den Verwaltungsrat per Normenkontrollklage den Verfassungsrichtern zur Prüfung vorzulegen. Würden Sie sich einer solchen Klage anschließen? Wollen Sie sie nicht vielleicht sogar anstoßen?

Mit freundlichen Grüßen,

Jonathan Lütticken

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lütticken,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. In meiner Presseerklärung habe ich mich wie folgt zu dem Vorfall geäußert:

Das parteipolitisch motivierte Vorgehen des CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch zur Verhinderung von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur war ein schwerer Schlag für unabhängigen Journalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die SPD-Bundestagsfraktion hat stets deutlich gemacht, dass dies nicht ohne Konsequenzen bleiben darf.

Nach weitgehend übereinstimmender Meinung von Medienvertretern und Journalistenverbänden sowie unter Staatsrechtlern leidet der derzeitige ZDF-Staatsvertrag unter schwerwiegenden Mängeln, die das sachlich nicht begründete Vorgehen der Union in Sachen Brender erst möglich gemacht haben. Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen aufgegriffen ( http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2009/december/article/ministerpraesident-kurt-beck-zdf-staatsvertrag-aendern-1/ ).

Vom Verfahren her ist es richtig, nun zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel führen, als ein Verfassungsverfahren mit zudem ungewissem Ausgang. Die Politik muss nun die Chance ergreifen, selbst angemessene Regelungen umzusetzen und darf sich nicht alleine auf eine mögliche Verfassungsgerichtsentscheidung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verlassen. Allerdings hält sich auch die SPD-Bundestagsfraktion diese Option zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor offen.

Herzliche Grüße
Siegmund Ehrmann, MdB