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Siegfried Lehmann
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Frage von Gerhard W. •

Frage an Siegfried Lehmann von Gerhard W. bezüglich Recht

Guten Tag.

Wie beurteilen Sie den Rücktritt von Herrn zu Guttenberg?
Was wäre für Sie persönlich ein Grund Ihr Mandat niederzulegen?
Halten Sie sich für sozial?
Würden Sie einer Frau den Vortritt lassen, wenn die Frauenquote in der Fraktion nicht erfüllt ist?

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Winkler,

zu ihren Fragen hier meine Antworten:

Wie beurteilen Sie den Rücktritt von Herrn zu Guttenberg?

Der Rücktritt von Herrn zu Guttenberg ist mehr als gerechtfertigt.

Zwischenzeitlich ist erwiesen, dass sich auf über 80% (!!!) Seiten "seiner" Doktorarbeit Plagiate befinden und auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Die Universität Bayreuth geht in der Plagiats-Affäre mittlerweile von vorsätzlicher Täuschung aus.

Nachdem er noch vor wenigen Tagen die Vorwürfe wegen Urheberrechtsverletzungen in seiner Doktorarbeit noch als "absurd" bezeichnete, muss heute festgestellt werden, dass er nur einen geringen Teil dieser Doktorarbeit selbst verfasst hat. Hier liegt offensichtlich kein Versehen oder eine Unachtsamkeit sondern ein bewusster und besonders dreister Täuschungsversuch vor.

Ein Verteidigungsminister, der es mit der Ehrlichkeit und der Wahrheit nicht sonderlich ernst meint, darf keine Befehlsgewalt über die Bundeswehr haben.

Was wäre für Sie persönlich ein Grund Ihr Mandat niederzulegen?

Im Gegensatz zu Herrn zu Guttenberg habe ich in meiner Vergangenheit nichts gemacht, was eine Abgabe meines Mandates erforderlich machen würde. Fälschungen, Betrügereien und ähnliche Sachverhalte sind auf jeden Fall ein Grund für einen Rücktritt.
Mit meiner Vergangenheit gehe ich sehr offen um und mache auch kein Geheimnis daraus, ich habe meine wissenschaftlichen Arbeiten stets selbst verfasst und auch richtig Zitiert, ich habe auch niemanden betrogen oder mir Vorteile erschlichen usw.
Ein Grund zur Abgabe meines Mandates wäre für mich zum Beispiel auch, wenn ich in grundlegenden Werthaltungen nicht mehr mit meiner Landtagsfraktion übereinstimme. Da ich noch einen Berufe habe, der mir viel Spaß macht, bin ich nicht auf das Landtagsmandat angewiesen.

Halten Sie sich für sozial?

Ja.

Würden Sie einer Frau den Vortritt lassen, wenn die Frauenquote in der Fraktion nicht erfüllt ist?

Die Frauenquote in den Parlamenten ist eine politische Notwendigkeit. Ich habe mich bei der Landtagswahlrechtsreform in der vergangen Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass in Baden-Württemberg über eine Zweitstimme Landeslisten eingeführt werden. Die Mehrheit von CDU und FDP im Landtag von Baden-Württemberg hat leider die Einführung einer Zweitstimme mit Landesliste (wie bei der Bundestagswahl) abgelehnt. Die Landeslisten könnten von den Landesparteitagen quotiert aufgestellt werden und damit eine Frauenquote im Landesparlament sicherstellen.
Zur Bundestagswahl und Europawahl haben wir die Möglichkeit solche quotierten Listen aufzustellen. Die Grünen machen davon regen gebrauch.

Nach dem bestehenden Wahlrecht zu den Landtagswahlen werden die KandidatInnen in jedem Wahlkreis gewählt und die Partei muss jeweils sich für eine Frau oder einen Mann entscheiden. Eine Quotierung einer Kandidatur ist schlicht nicht möglich.

Aufgrund dieses Wahlsystems, von dem die CDU nicht abweichen möchte, wird der Frauenanteil in den Landtagsfraktionen (auch bei den Grünen) aufgrund des recht komplizierten zweiten Auszählungsverfahrens zur Bestimmung der Landtagsmandate festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann