(...) Bei Beamten bemisst sich der Altersversorgsanspruch am zuletzt bezogenen Gehalt. Sowenig man Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sowenig kann man Renten mit Pensionen vergleichen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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