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Frage von Heinz-Joachim P. •

Frage an Sebastian Maier von Heinz-Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Sebastian,

Der Staat ist für die Bürgerinnen und Bürger da, nicht umgekehrt!

Für viele Bürger, so auch für den Verein Mehr-Demokratie oder die MainTalerStiftung ist diese Feststellung nichts Besonderes. Gesagt hat diesen Satz aber am 11.06.2013 einer der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung zu der noch laufenden ESM-Klage. Da wurde also von der Richterbank aus zurecht-gerückt, was im wahrsten Sinne des Wortes ver-rückt ist. Scheibchenweise wird auf europäische Ebene abgeschoben, was der Bundestag oder was wir direkt zu entscheiden hätten.

Mehr als je zuvor brauchen wir den bundesweiten Volksentscheid, da die politische Kaste ihren Souverän mit jedem Tag mehr entmündigt und eigenmächtig handelt und gegen das Grundgesetz verstößt!

Gerne liefere ich hierzu weitere Fakten und frage an, wie Du zur Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene stehst, die an sich nach Artikel 20 GG seit 1949 analog zum Wahlgesetz hätte eingeführt werden müssen?

Die gröbsten „Verstöße“ gegen das Grundgesetz finden allerdings fortwährend gegen Artikel 38 GG statt, indem die Parteien immer wieder „Parteiengehorsam“ einfordern, obwohl die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Andererseits erlaubt dieser Artikel 38 GG dem Parlamentarier nach einer Wahl zu machen, was er will. Hier ist höchst zweifelhaft, ob der Souverän diesen „Blankoschek“ ausstellen würde.

Diese groben Webfehler in unserem politischen System erlauben es, dass nicht etwa das Volk herrscht, sondern „allein das Geld regiert die Welt“ und damit die Wirtschaft insbesondere die ausufernde Finanzwirtschaft; wirst Du Dich für die Einführung einer Verfassung einsetzen, nachdem das GG seit 1990 außer Kraft ist, wie das auch von Bundespolitikern bestätigt wird?

Herzliche Grüße
Heinz-Joachim Pethke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pethke,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“.
In Ihren Ausführungen stellen Sie zwei konkrete Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte:

Ich spreche mich klar für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus.
In den Kommunen, auf Ebene der Länder, in der Europäischen Union und in vielen europäischen Staaten gibt es bereits die Möglichkeit von Volksabstimmungen. Jetzt gilt es die Lücke auf Bundesebene zu schließen. Die SPD hat die Forderung nach der Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene in ihrem Wahlprogramm aufgeführt (Seite 97 des Wahlprogramms).
Ebenfalls engagiert sich die SPD Bundestagsfraktion hierzu im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, wonach das Grundgesetz um Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide ergänzt werden soll. Bereits 2002 hat die SPD Bundestagsfraktion gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ in den Bundestag eingebracht. Diese Gesetzesinitiative scheiterte damals allerdings an CDU/CSU und FDP, denn ohne deren Stimmen konnte die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweitdrittelmehrheit im Parlament nicht erreicht werden.
Es gibt eine Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der ich voll und ganz zustimme: „Die Bürger wollen heute nicht mehr darauf beschränkt sein, alle vier Jahre die politische Grundrichtung zu bestimmen, sondern wollen auch dazwischen punktuell über wichtige Fragen entscheiden“. Daher sind die Positionen der SPD und das Engagement der SPD Bundestagsfraktion auch richtig.

Die zweite Frage möchte ich wie folgt beantworten: Ich vertrete die Meinung, dass unser Grundgesetz nicht außer Kraft getreten ist. Nach Artikel 146 Grundgesetz verliert das Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Bisher ist keine neue Verfassung beschlossen worden. Deshalb gilt das Grundgesetz weiter. Es ist eine gute Verfassung für Deutschland. Wir leben in einer Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger in Wahlen bestimmen, wer regiert und welche Politik gemacht wird.

Gerne stehe ich für einen weiterführenden Austausch über diese Themen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Maier