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Sebastian Edathy
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Frage von Michael R. •

Frage an Sebastian Edathy von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

gerade lese ich mit Erschrecken auf heise.de, dass die SPD und scheinbar allen voran Sie, der unsäglichen Zensurdiskusion der letzten Monate jetzt noch das Sahnehäubchen aufsetzen möchten, indem Sie eine Vorzensur - in Politikersprech auch freiwillige Selbstkontrolle genannt - für Bücher mit rechtsextremistischem Gedankengut einführen wollen.

Meine Fragen hierzu:
1. Wäre es nicht sinnvoller, dass man dem angeblich mündigen Bürger erlaubt, sich mit solchem Dreck thematisch auseinanderzusetzen, um ihm die Möglichkeit zu geben, selbständig herauszufinden, dass es sich dabei tatsächlich um Dreck handelt, anstatt das Thema so anzugehen, wie es die Leute tun würden, deren Gedankengut Sie aus dem Buchhandel verbannt sehen möchten?

2. Wenn schon braunes Gedankengut zensiert werden soll, sollte man dann nicht auch unbedingt kinderpornographisches Material in Büchern zensieren? In diesem Fall möchte ich vorschlagen, zuerst mal das Buch von Herrn Cohn-Bendit "Der große Basar" zu verbieten, in dem er einen recht freizügigen Umgang mit seinen Schutzbefohlenen beschreibt, wie Sie auf http://www.schweizerzeit.ch/0501/kinder.htm nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rossrucker

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Antwort von
SPD

Rehburg, 20. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Rossrucker,

ich Fragen vom 18. Juli 2009 habe ich gelesen.

1) Es ist keine Zensur, wenn der Buchhandel im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf verzichten würde, antisemitische bzw. die NS-Zeit verherrlichende Literatur in die Regale bzw. in seine Internet-Angebote zu stellen. Mit menschenfeindlichen Publikationen, wie sie zum Beispiel bei "amazon" im "Shop-Bereich" vielfach zu finden sind, Geschäfte zu machen, halte ich für problematisch. Eine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung sehe ich nicht, aber sehr wohl eine Verantwortung des Buchhandels für ein sensibles Verhalten.

2) Kinderpornografie darf selbstverständlich nicht verkauft werden, dies ist geltendes Recht. Sollten Sie der Auffassung sein, dass entsprechende Publikationen im Buchhandel erhältlich sind, sollten Sie Anzeige erstatten.

Mit freundlichem Gruß
Sebastian Edathy, MdB