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Frage von Maria G. •

Frage an Sebastian Edathy von Maria G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

In Ihrer gestrigen Antwort an Herrn Schmitz schrieben Sie, die NPD sei eine nicht grundgesetzkonforme Partei.

Meines Wissens hat allein das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob eine Partei grundgesetzkonfrom ist oder nicht. Meines Wissens hat das Bundesverfassungsgericht die NPD bisher nicht verboten, somit ist sie eine legale, konkurriende Partei.

Finden Sie es in Ordnung, konurrierende Parteien jahrelang ohne rechtliche Grundlage als "verfassungsfeindlich" zu diffamieren, anstatt ganz einfach einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, damit die Verfassungswidrigkeit juristisch geprüft werden kann?

Könnten Sie bitte konkret erläutern, inwiefern die NPD ihrer Ansicht nach den Artikel 1 GG negiert?

Dazu habe ich noch eine Zusatzfrage:

Die Hartz-Reformen, die von der SPD als führende Regierungspartei zu verantworten waren, haben die Kinderarmut in Deutschland massiv verstärkt.

Siehe z.B: http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Kinderarmut-Hartz-IV-Problem/559882.html

Meine Frage an Sie:

Wie steht Ihre Partei, die SPD eigentlich zu der Menschenwürde der kleinen Kinder, die jetzt zu Hundertausenden dank der Hartz-Reformen täglich bei einer der unzähligen "Tafeln" in Deutschland anstehen müssen, um einmal am Tag eine warme Mahlzeit zu bekommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Geisner

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Antwort von
SPD

Rehburg, 16.01.2009

Sehr geehrte Frau Geisner,
folgende Anmerkungen zu Ihren Fragen vom heutigen Tage.

1) Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Dies ist die Grundlage dafür, dass sie von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden darf.

2) Die NPD ist nach meiner Auffassung zudem eine verfassungswidrige Partei. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Für einen entsprechenden Verbotsantrag setzt sich die SPD ein. Eine Mehrheit hierfür in den antragsberechtigten Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) besteht derzeit nicht. Das ändert aber nichts an meiner Überzeugung. Ich werde entsprechend weiter für ein neues NPD-Verbotsverfahren werben.

3) Die NPD hat ein rassistisches Programm. Rassismus widerspricht der Universalität der Menschenwürde und damit Artikel 1 des Grundgesetzes.

4) Kein Mensch muss eine "Tafel" aufsuchen. Die Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose liegen oberhalb der früheren Sozialhilfe und beruhen zudem auf einem Warenkorb-Modell. Niemand muss in Deutschland hungern, die Sozialleistungen decken den Nahrungsmittelbedarf. Leider geben nicht alle Eltern das Geld angemessen aus. Darunter sollen Kinder nicht leiden. Deshalb begrüße ich, dass es die "Tafeln" gibt. Es müsste sie aber nicht geben, wenn die entsprechenden Haushalte richtig mit dem ihnen zur Verfügung stehen Geld umgehen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB