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Antwort 24.04.2009 von Sascha Raabe SPD

(...) Klar ist, und dies bemängeln Sie in ihrem Schreiben zu Recht, dass die Novellierung des Gesetzes einen regelmäßigen Eingriff in die Grundrechte der deutschen Bevölkerung bedeuten kann - hiergegen stellt sich die SPD- Fraktion vehement. Wir konnten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schon oft, leider nicht oft genug, im Hinblick auf solche Vorhaben sinnvoll bremsen und werden dies auch an dieser Stelle wieder tun. (...)

Portrait von Sascha Raabe
Antwort 22.04.2009 von Sascha Raabe SPD

(...) Damit können Sie Ihrem Klassenkameraden mitteilen, dass es demnach auch keinerlei Rechtsmittel für eine abermalige Grenzverschiebung geben wird. Ich kann Ihnen, lieber Herr Heck, nur beipflichten, dass ein Versuch die Grenzen zu verschieben keinesfalls wünschenswert ist. Gerade in Zeiten, in denen europäische Staaten immer stärker zusammenwachsen, Grenzkontrollen wegfallen, eine einheitliche Währung existiert und gemeinsame politische Gebilde erschaffen wurden, halte ich dieses Denken für antiquiert. (...)

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Antwort 19.03.2009 von Sascha Raabe SPD

Sehr geehrter Herr Maier,

wie ich sehen konnte, haben Sie Ihre Anfrage gleichlautend auch an die für Ihren Wahlkreis zuständige Kollegin Nina Hauer gesendet. Ich bin mir sicher, dass Frau Hauer Ihnen eine fundierte Antwort geben wird.

Frage von Phillip W. • 11.02.2009
Frage an Sascha Raabe von Phillip W. bezüglich Jugend
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Antwort 26.02.2009 von Sascha Raabe SPD

(...) erst einmal möchte ich mich herzlich für deine e-Mail bedanken. Es ist sehr erfreulich zu wissen, dass es immer mehr Jugendliche wie dJugendlichedie sich für die Politik und die Zukunft unseres Landes interessieren. (...)

Frage von Wolfgang Dr. S. • 06.02.2009
Frage an Sascha Raabe von Wolfgang Dr. S. bezüglich Recht
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Antwort 17.02.2009 von Sascha Raabe SPD

(...) die von Ihnen angesprochene rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftssteuerrechts ist eine Ausnahmeregelung, die auf Erwerbe von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, an dessen Nennkapital der Erblasser zu mehr als 25 Prozent unmittelbar beteiligt war, und auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen Anwendung finden kann. Der Gesetzgeber konnte nicht ausschließen, dass im Einzelfall Erwerber von Betriebs-, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder auch Anteilen von Kapitalgesellschaften steuerlich durch die Anwendung der neuen Begünstigungen nach § 13a und 19a ErbStG schlechter gestellt werden würden als nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts. (...)

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Antwort 13.05.2009 von Sascha Raabe SPD

(...) Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben in Kenntnis dieser Vorschrift ihre Anlagen gleichwohl modulartig aufgebaut, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. (...) Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. (...)