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Sascha Raabe
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Frage von Holger S. •

Frage an Sascha Raabe von Holger S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr

meine Fragen beziehen sich auf Missstände in der Familienrechtssprechung, bezogen auf die Situation nach einer Trennung/Scheidung von Eltern.

Warum handeln Fam-Gerichte erst nach Monaten, wenn gesetzwidrig geschaffene Tatsachen von betreuenden Elternteile nicht mehr rückgängig gemacht werden können?
(gesetzwidrige Mitnahme der Kinder aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt ohne Zustimmung des anderen Elternteiles; Wegzug über Hunderte km durch betreuenden Elternteil)

Sind Sie/Ihre Partei der Meinung, dass sich bei einer Umgangszeit von „alle-14-Tage-ein-Wochenende“ eine wirklich gelebte und von Vertrauen geprägte emotionale Eltern-Kind-Beziehung aufrecht erhalten lässt?

Warum wird die 50:50-Betreuung von Kindern durch beide Elternteile nicht als Standard gesetzlich verankert, von der nur durch gerichtliche Regelung oder bei gütlicher Einigung der Eltern abgewichen werden darf?

Werden die guten Erfahrungen anderer Länder mit der 50:50-Betreuung mit Absicht hier in der BRD ignoriert, aus Angst, noch mehr Arbeitskräfte werden auf den Arbeitsmarkt „geschwemmt“, weil bei der heutigen Rechtssprechung mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil diese lange Zeit nicht arbeiten müssen?

Warum verstößt unser Land nach wie vor gegen bestehende Menschenrechte im Familienrecht und wird deswegen immer wieder vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatzleistungen gegenüber klagenden Vätern verurteilt?

Warum wenden Fami-Gerichte bestehende Gesetze nicht konsequent an und nutzen Sanktionsmöglichkeiten meist erst viel zu spät, z.B. bei unbegründetem Umgangsboykott durch den betreuenden Elternteil?
(Zwangsgeld, Zwangshaft, Entzug des Sorgerechts)

Gedenken Sie und/oder Ihre Partei in diesen Bereichen bestehende Missstände abzustellen, die in erster Linie zu Lasten von Kindern gehen, und auch Umgangs-Elternteile benachteiligen?

Mit freundlichen Gruß
Holger Steinführer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinführer,

zur Frage der Ausgestaltung des Sorgerechts bei nichtehelichen Kindern haben wir als SPD-Bundestagsfraktion am 26. Januar 2005 eine fraktionsinterne Expertenanhörung veranstaltet. Die Bandbreite der hier vertretenen Positionen reichte von der Beibehaltung des geltenden Rechts bis zur gemeinsamen Sorge kraft Gesetz ohne jegliche Voraussetzung. Derzeitiger Stand der Debatte in der SPD-Bundestagsfraktion ist, dass das geltende Recht korrekturbedürftig ist, d.h. die Rechtsstellung des nichtehelichen oder geschiedenen Vaters muss verbessert werden. Die Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen nicht verheiratete oder geschiedene Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten sollen, ist noch nicht abgeschlossen und wird sicherlich Thema in der kommenden Legislaturperiode sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Raabe