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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Thomas A. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Thomas A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Leutheuser-Schnarrenberger,

ich wende mich als Betroffener an Sie, da ich im Zuge des Familiennachzugs auf den § 30 AufenthG gestoßen bin.
Gemäß §3 GG ist jedwede Art von Diskriminierung verboten, gemäß Art 19 GG sowie der Rechtssprechung des BVerfg wird ein Gesetz bei Nichtbefolgung dieses Gebots Nichtig.
Offenkundig ist, dass durch §30 AufenthG eine "Inländerdiskreminierung" (Aussage des AA, sowie diverser Pubilikationen) besteht, und somit eine Verletzung des GG §3 vorliegt.
Auf der Internetseite des BMJ steht: "Aufgaben des BMJ ..ist es bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen ... mitzuwirken und hierbei auf die Vereinbarkeit der Entwürfe mit der Verfassung ....zu achten."

Unabhängig von der nachvollziehbaren Intention des Gesetzgebers Zwangsverheiratungen zu verhindern und auch unbestritten der Tatsache, dass ohne Deutschkenntnisse ein Leben in Deutschland nicht integrativ möglich ist, ist hier eine Situation, welche als Grundrechtsverletzung nicht hinnehmbar ist.
Dies ist so offensichtlich, dass die EU Komminision, ein Vertragsverletzungsverfahren (Menschenrechtskonvention) eingeleitet hat.

Ganz besonders erschreckend in diesem Zusammenhang finde ich, dass der Gesetgeber offenkundig andere Staatsangehörige gegenüber den Deutschen bevorzugt. (EU Angehörige (nicht Deutsche), Amerikaner, Kanadier, Honduraner, Südkoreaner..., Hochqualifizierte (non EU)sind von dieser Regel ausgenommen)

Meine Fragen an Sie sind:
1. In wie weit ist beim Gesetzgebungsverfahren das BMJ eingebunden gewesen?
2. Wieso hat Niemand beim BMJ den eklatenten GG Verstoß erkannt?
3. Nachdem das Thema ja seit langem offenkundig ist, welche Maßnahmen hat das BMJ bisher getroffen um dieser GG Verletzung entgegenzutreten?
4. Inwieweit wirkt das BMJ darauf hin diese offenkundig diskiminierende Gesetzesregelung zu verändern, ggf. eine Ausssetzung dieser Praxis zu fordern?
5. Wie stehen Sie zu dem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Arends

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Arends,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.