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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von D. S. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von D. S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheuser-Schnarrenberger,

auf Ihren Wahlplakaten werben Sie für mehr Bürgerechte.
Im der Bundesrepuplik haben Väter von unehelichen Kinder keinerlei Rechte. Sollte die Trennung der Eltern vor der Geburt des Kindes erfolgen haben die Väter i.d.R. nicht einmal das Recht zum Umgang mit ihrem leiblichen Kind. Die führte z.B. im Fall Görgülü zur Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
Haben die Väter per Gericht Umgang zugesprochen bekommen werden diese kaum gegen den Willen der Kindesmutter durchgesetzt. Tausende von Vätern haben deshalb ihre Kinder seit Jahren nicht mehr gesehen. Im Fall Görgülü wird sogar ein Umgangsbeschluß des BVergG nun bereits seit 8 Monaten mißachtet !
Die von der jetzigen Bundesregierung in Auftrag gegeben Proksch-Studie besagt, dass in unserem Land nach der Trennung der Eltern jedes 2.Kind innerhalb eines Jahres den Kontakt zum Vater verliert , wenn die Mutter die alleinige Sorge inne hat.

Deshalb meine Fragen:

Wie stehen Sie zur grundsätzlichen gemeinschaftlichen Elternsorge bei unehelichen Eltern?

Wie stehen Sie zur gegenwärtigen Rechtslage , in der defacto im gerichlichen Alltag Umgangsbeschlüsse kaum durchgesetzt werden ?

Gedenken Sie der gemeinschaftlichen Sorge nach Trennung der Eltern den Vorrang zu geben, also per Gesetz der Rechtssprechung des BGH entgegenzuwirken, wonach die gES keine Priorität hat ?

Wie stehen Sie zur Einführung des ´Cochemer-Modells´ auf Bundesebene , insbesondere des Sorgerechtsentzuges bei Verweigerung der Mediation ?

Sie fordern mehr Bürgerechte - sind Trennungsväter auch Bürger für Sie ?

MfG

D. Strauss

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Strauss,

Bürgerrechte sind für die Liberalen ein zentrales Anliegen. Selbstverständlich sind auch Trennungsväter Bürger für mich, die bestimmte Rechte haben müssen. Es ist bedauerlich, dass es Fälle in Deutschland gibt, in denen Kindern der Kontakt zu ihren Vätern von Müttern verweigert wird, obwohl diese zur Übernahme von Verantwortung für das Kind bereit sind.

Das neue Kindschaftsrecht sieht für nichteheliche Eltern den Grundsatz vor, dass die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zukommt. Da es bei nicht miteinander verheirateten Eltern keinen Anknüpfungspunkt wie die Ehe gibt, wurde mit dem Erfordernis der übereinstimmenden Sorgeerklärung ein Äquivalent geschaffen. Es wurde dabei bedacht, dass Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern nicht immer aus stabilen, sondern auch aus flüchtigen Beziehungen heraus geboren werden. Da das Kind in seiner Entwicklung durch Austragen von Konflikten zwischen den Eltern gefährdet werden kann, ist es notwendig, gesetzlich auch die Möglichkeit vorzusehen, dass nur ein Elternteil die Sorge übernimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidungen des Gesetzgebers bestätigt.

Die FDP tritt für eine Anpassung des Familienrechts an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Maßstab der Änderungen im Familienrecht ist das Wohl des Kindes. Väter dürfen nach Ansicht der Liberalen jedoch nicht nur auf ihre Unterhaltspflicht reduziert und nur noch als „Zahlväter“ betrachtet werden.

In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und in Beachtung von Art. 6 GG tritt die FDP für den Erhalt der sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind ein. Umgangsrechte müssen immer dem Wohl des Kindes dienen. Der biologische Vater gehört durch die Änderungen des Gesetzes zur Änderung des Umgangs- und Anfechtungsrechts der Väter vom 23. 4 2004 zu dem Kreis der sog. umgangsberechtigten Personen. Dieses Gesetz setzte die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts mit Unterstützung der Liberalen um. Einzelfälle, in denen das Umgangsrecht langwierig mit anwaltlicher Hilfe erstritten werden muss, werden von der FDP bedauert. Änderungen in der Gesellschaft und im zwischenmenschlichen Miteinander, die durch die letzte Gesetzesänderung hervorgerufen werden, müssen jedoch zunächst beobachtet und bewertet werden.

Die FDP tritt für eine Stärkung der Rechte von Vätern bezüglich der Umgangs- und Sorgerechte ein. Gefördert werden müssen nach Ansicht der Liberalen auch die private Konfliktbewältigung und gütliche Einigung. Denn bei einer gütlichen Einigung besteht eine höhere Chance, dass beide Elternteile sich an die gefundenen Regelungen zugunsten des Kindes halten. Jedem Elterteil muss bei der Geburt eines Kindes bewusst sein, dass beide Eltern – bestmöglich gemeinsam – mit dieser Geburt eine lebenslange Verpflichtung für das Kind übernehmen. Moderierte Verfahren wie das „Cochemer Modell“ sind weiterzuentwickeln. Dies haben die Liberalen bereits in ihrem Antrag zur sozialen und verantwortungsbewussten Anpassung des Unterhaltsrechts an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (BT-Drs. 15/5369 vom 20. April 2004) gefordert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten weiter helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.