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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Dr. Bernd F. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Dr. Bernd F. bezüglich Familie

Sehr geehrter Frau Leutheusser-Schnarrenberger ,

wie stehen Sie (als Politikerin) zu der Institution
des Harems ? Etwa einer eheähnlichen Gemeinschaft
bestehend aus zwei Frauen und einem Mann (oder umgekehrt) ?

So könnten sich zum Beispiel nach Wunsch zwei Frauen
einen sehr attraktiven, erfolgreichen Akademiker
teilen. Ich denke, das könnte für alle Beteiligten
interessant sein und sogar helfen, die von ihrem
Kollegen Bahr beschriebene geringe Fortpflanzung unter
Akademikern etwas hingegenzusteuern.

Ich sage, erlaubt ist, was gefällt und niemandem anderen
schadet. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen ? Bzw.
wieso soll der Staat Einerbeziehungen nicht fördern, Zweierbeziehungen fördern und Dreierbeziehungen wieder
nicht fördern ?

Mit liberalen Grüssen,
Bernd Franzen

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Franzen,

die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Menschen. In der christlichen Welt hat sich in den vergangenen Jahrhunderten die Monogamie als anerkannte Form der Ehe durchgesetzt, Polygamie ist untersagt. In Deutschland stellt das Grundgesetz in Artikel 6, Absatz 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Der grundgesetzlich verbürgte Schutz hat zudem die rechtliche Folge, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden darf. Polygamie ist in Deutschland nach § 1306 BGB verboten und strafbar. Jedoch ist es legal, dass ein Mann mit mehreren Frauen zusammenlebt oder umgekehrt; man kann nur nicht mehr als eine staatlich anerkannte Ehe eingehen.

Wie Sie wissen, steht die FDP dafür, dass die Menschen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben führen. Die Aufgabe der Politik ist es nicht, bestimmte Glücksmodelle oder bestimmte Lebensentwürfe vorzugeben. Die Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen dafür zu setzen, dass die Menschen ihr Leben nach ihren Vorstellungen führen können. Ehe und Familie sind tragende Verantwortungsgemeinschaften in der Bürgergesellschaft, die zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen.

Um dem Demographieproblem in Deutschland entgegenzuwirken bedarf es nicht der Legalisierung der Vielehe, sondern es müssen insgesamt für Familien bessere Bedingungen geschaffen werden, damit Kinder in unserer Gesellschaft nicht als Last empfunden werden, sondern als eine Lebensbereicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger