Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helfried D. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

am 05.04.2007 habe ich Ihnen eine Frage zum Umgang der Bunderegierung mit DDR- Flüchtlingen und Übersiedlern, die vor dem Mauerfall, jeder auf seine individuelle Weise, den Weg in die Freiheit gefunden haben, gestellt.
Leider ist diese Frage sowie die Fragen von Herrn Lerch (08.04.) und Gebauer (10.04.) als einziges Thema von Ihnen bisher nicht beantwortet worden.

Um es nocheinmal deutlich zu sagen: wir sind primär nicht eine Gruppe von Leuten, die auch noch mehr Geld haben wollen, sondern es geht zunächst einmal um Recht und Gerechtigkeit.
Ihr Parlamentskollege Ottmar Schreiner (SPD) hat das Problem erkannt und in Abgeordnetenwatch eindeutig gesagt, daß hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Es wäre gut, wenn Sie sich in dieser Sache ebenfalls öffentlich positionieren würden und nicht darauf warten, vielleicht später als Verfassungsrichterin drüber befinden zu müssen, daß die Rückgliederung zu Bewohnern des Beitrittsgebietes der bereits in das bundesdeutsche Rechtssystem integrierten Füchtlinge und Übersiedler eine echte rückwirkende Anwendung eines Gesetzes darstellt, die laut Art. 20 Abs.3 GG nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Helfried Dietrich

Portrait von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Oktober 2007.

Das Thema Fremdrentengesetz (FRG) und Rentenüberleitung für Übersiedler vor dem Mauerfall sorgt nicht nur bei Ihnen weiterhin für Verärgerung. Die FDP nimmt Ihre Beschwerden ernst, insbesondere weil, wie ich bereits andernorts ausgeführt habe, die rückwirkende Neuregelung der Anwartschaften der Übersiedler einen Eingriff in deren Rechtsposition aus dem FRG darstellt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher erst kürzlich an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage gestellt (BT-Drs. 16/5466), in der die FDP-Bundestagsfraktion das Problem juristisch und politisch noch einmal aufgerollt hat.

Es wird deutlich, dass die Umstellung vom Fremdrentengesetz zur allgemeinen Rentenüberleitung für manche Übersiedler positive Effekte hatte, für andere negative.

Rentenreduzierende Wirkungen traten dort ein, wo keine Beiträge in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt worden waren, welche Tatsachen dem auch immer zu Grunde gelegen haben mögen. Insofern steht die getroffene Regelung mit den ursprünglichen in der DDR erworbenen Anwartschaften in Übereinstimmung. Zudem folgt daraus, dass eine einfache Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG nicht möglich ist und nur neue Verärgerung schaffen würde. Eine einfache "Aufstockung" aller von der Umstellung negativ Betroffenen durch Beitrags- oder Steuergelder ist schwierig darzustellen, da die Rentenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert, die Beitragszahlungen also Maßstab der Rentenhöhe sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger