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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Erwin Z. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Erwin Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich habe in der DDR 16 Monate wegen versuchter Republikflucht im Gefängnis gesessen. Leider bin ich nun nicht bedürftig genug um die kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen "Ehrenrente"in Höhe von € 250,- zu erhalten. Es geht mir bei dieser Sache nicht vordringlich um diese € 250,- sondern das meiner Meinung nach laut Grundgesetz jeder Bürger gleich behandelt werden muss. Meine Frage zu dieser Sache ist nun diese:

Hat eine eventuelle Klage gegen diese Ungleichbehandlung Aussicht auf Erfolg oder nicht? Und wenn ja, wo sollte ich diese Klage einreichen?

Wenn Sie mir in dieser Sache ein wenig weiterhelfen könnten wäre ich sehr froh. Denn ich sehe nicht ein das ehemalig DDR-Bürger wie Nooke, Merkel und Co.solche -entschuldigung- "Scheißgesetze" beschließen und auf der anderen Seite die Rente für ehemalige Mitarbeiter der Stasi oder andere DDR-Bonzen erhöhen.

Im Voraus meinen Dank!

Erwin Zimmer(ein treuer FDP-Wähler)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zimmer,

die FDP-Bundestagsfraktion hat die Bedürftigkeitsprüfung scharf kritisiert. Sie nimmt der Zuwendung für Haftopfer den Charakter einer Ehrenpension und macht sie zu einer reinen Sozialleistung. Die FDP-Fraktion hat deshalb vorgeschlagen, zumindest einen Teil der Zuwendung einkommensunabhängig auszuzahlen. Leider waren die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hierzu nicht bereit. Ob eine Klage unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung Erfolg haben kann, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ich Ihnen einen konkreten Rechtsrat nicht erteilen kann. Grundsätzlich wird sich der Gesetzgeber darauf berufen (können), dass die Bundesrepublik Deutschland keine über die jetzt vorgesehenen Leistungen hinausgehende Einstandspflicht trifft, und dass die Pflicht zur Leistung von Wiedergutmachung für staatliches Unrecht ihre Wurzeln allein im Rechts- und Sozialstaatsprinzip hat mit der Folge, dass der Gesetzgeber die Ausgleichsleistungen im Rahmen der Rehabilitierungsgesetze nach sozialen Gesichtspunkten bemessen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger