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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Oliver N. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Oliver N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

unser Anliegen in Kurzform:

In vielen Erbbaurechtsverträgen ist eine sogenannte "Wertanpassungsklausel" enthalten, die wegen der Veränderung des Preisniveaus (VPI-Inflation) eine entsprechende Anhebung des Erbbauzinses (in meinem Fall 17,23%) verlangt. Laut § 9a ErbbauRG wird die Erhöhung auf Änderung (Verbesserung) der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse begrenzt. Der Begriff "Allgemeine wirtschaftliche Verhältnissse" wurde 1974 vom Gesetzgeber (leider) nicht konkretisiert. Deshalb entwickelte der BGH in einem Urteil von 1980 diesbezügliche eine eigene Rechenmethode, die noch heute von den Gerichten angewandt wird.

Viele Erbbaurechtsgeber sehen sich durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Tatsächlich führt diese Vorgehensweise jedoch dazu, dass die Erhöhung stets entsprechend der Preissteigerungsrate ausfällt, wodurch die gesetzliche Vorgabe unterlaufen wird.

In einer Vielzahl von Fällen verklagen die Erbbaurechtsgeber zahlungsunwillige Pächter, die der Auffassung sind, dass nur der um Inflationsrate bereinigte Einkommenszuwachs(Kaufkraftgewinn), Maßstab für eine Erhöhung sein darf.

In einem Rechtsstreit vor dem OLG haben wir Erbbaurechtsnehmer ein Gutachten vorgelegt, das unsere Auffassung vollauf bestätigt. Prof. Dr. Sibbertsen von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover führt aus, dass der Reallohn zur Messung des Lebensstandards dient und dass die Entwicklung des Reallohns als Maß für die Entwicklung des Lebensstandards herangezogen wird. Insofern erscheine der Reallohn auch als Maß zur Billigkeitsprüfung im Erbbaurecht sinnvoll, wie es sicherlich vom BGH beabsichtigt gewesen sei.

Uns liegt zudem ein Schreiben des BMJ an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 2009 vor (Pet 4-16-07-4022-045380).
Leider enthält dieses reichlich statistische und auch logische Fehler.

Frage: Dürfen wir Ihnen unser Anliegen persönlich erörtern?

Oliver Neuber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neuber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.