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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Hans A. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Hans A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich habe vier Fragen zur Vorratsdatenspeicherung:

1. Soll der Koalitionskompromiss zur Vorratsdatenspeicherung bloß durch eine Verwaltungsanweisung umgesetzt werden? Da das BKA die einzige Bundesbehörde mit Zugriff auf Vorratsdaten ist, soll die Anweisung nur an dieses ergehen?
2. Betrifft die Anweisung auch die "mittelbare" Nutzung von Vorratsdaten zur Anforderung von Bestandsdatenauskünften (§ 113 TKG)?
3. Halten Sie an der angeblichen Entscheidung des BMJ fest, die Klageschrift Irlands geheim zu halten, weil eine Veröffentlichung "nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben" könne? ( http://www.daten-speicherung.de/?p=1718 )

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Albrecht,

die Parteien des Koalitionsvertrages haben unter anderem vereinbart, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu beschränken. Dem wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - das Bundeskriminalamt untersteht dem Bundesministerium des Innern - aufrgrund einer Absprache zwischen der Generalbundesanwältin und dem Bundesministerium der Justiz Rechnung getragen.

Die Koalitionsvereinbarung und die Vereinbarung zu ihrer praktischen Umsetzung hat auf Maßnahmen zur Auskunft von Bestandsdaten, zu deren Bearbeitung die Telekommunikationsanbieter lediglich intern auf nach § 113a TKG gespeicherte Daten zurückgreifen, keinen Einfluss.

Soweit Sie schließlich um Informationen im Zusammenhang mit einer Klage Irlands bitten, muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz grundsätzlich keine Stellung zu Dritte betreffenden Verwaltungsverfahren nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger