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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Herbert L. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Herbert L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Leutheusser Schnarrenberger
ich kann mich noch daran erinnern, wie Sie seinerzeit in Tutzing einen Vortrag über das neue Kindschaftsrecht gehalten haben. Seinerzeit wurde das Sorgerecht behandelt aber kaum der Umgang. Mittlerweile sind über 10 Jahre vergangen und in der Durchsetzung des Umganges mit dem Kind nach Trennung und Scheidung hat sich kaum etwas geändert. Noch immer ist die Kindesmutter im Vorteil und wird auch Gerichtlich bzw. vom Jugendamt so behandelt.
Bei nichtehelichen Fällen bestimmt die Kindesmutter über das Sorgerecht.
Wenn die Mutter nicht will, ist der Vater draussen und sein einzigster Kontakt, ist die monatliche Zahlkarte für den Unterhalt.
Mittlerweile haben wir eine gigantische Summe an ausgesperrten Vätern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen.
In der gelebten Praxis wird der Einsatz des Vaters im Umgang und Kontakt mit seinem Kind dahin bestraft, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn er zuviel Einsatz zeigt.
Das Jugendamt im Gleichklang mit dem Richter schlägt eine Umgangsaussetzung vor und besiegelt damit den totalen Kontaktabbruch.
Bemüht sich der Vater weiter, wird eine Bannmeile um das Haus des Kindes gelegt.
Es sind keine Einzelfälle, sondern gelebte Praxis in Deutschland. Die großen Internetforen wie: www.isuv.de oder www.pappa.com oder www.aefk.de sind voll mit Berichten und Dokumentationen über solche Fälle.

Alles auf einen Punkt gebracht: Was werden Sie als zukünftige Justizministerin nun unternehmen, dass ausgesperrte Elternteile ihre Kinder sehen können?
In Frankreich kann ein verweigernder Elternteil auch eine Gefängnisstrafe bekommen und siehe da, der Umgang funktioniert.
Ich kann Ihnen versichern, dass unzählige Väter die FDP wählen werden, wenn Sie hier für gelebtes Recht sorgen und die Seuche der Väterausgrenzung durch Umgangsaussetzung beenden.
Vielen Dank !

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