
(...) Sie entstehen unter Berücksichtigung aller bekannten objektiven Sachverhalte in größtmöglichem gesellschaftlichem Konsens und Interesse. Das gilt auch für das Betäubungsmittelgesetz, welches - vergleiche § 1 Absatz 2 des BtMG - unter anderem mittels der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entsprechend veränderter wissenschaftlicher, technischer oder sachlicher Erkenntnisse laufend angepasst wird . (...)