(...) Wie Sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (s.o.; Randziffer 16 bis 21) entnehmen können, bislang allerdings erfolglos. Zum anderen gilt es unabhängig davon zu berücksichtigen, dass Cannabis keine legal verkehrsfähige Substanz ist. In Deutschland ist der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. (...)
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