
(...) Niemand wird von sich mit Recht behaupten können, in allen drogenpolitischen Fragen unumstrittener Experte zu sein. Die Rolle eines Drogenbeauftragten oder Drogenkoordinators - wie meine Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern häufig genannt werden - besteht zu einem wesentlichen Teil darin, die Expertisen zu allen Sucht- und Drogenfragen aus mindestens elf Bundesministerien (und deren oberen Bundesbehörden), aus den fachlich für die Sucht- und Drogenpolitik zuständigen Ministerien und Behörden aus allen 16 Bundesländern sowie aus Wissenschaft, den Selbstverwaltungsorganen (wie Rentenversicherung und Krankenversicherung) sowie den Nicht-Regierungsorganisationen (Freie Wohlfahrtspflege, Selbsthilfe, etc.) anzufordern, zu bündeln und die auf diese Weise fachlich fundierten Positionen zur Sucht- und Drogenpolitik in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie können also versichert sein, dass zu den jeweils spezifischen Themen in der Sucht- und Drogenpolitik das Know-how verschiedener Fachleute berücksichtigt wurde, zu denen sowohl Praktiker als auch Theoretiker zählen. (...)