Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort 28.03.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

im Sommer des vergangenen Jahres richtete in diesem Forum Herr Werner Paul aus Friedingen eine ähnliche Frage an mich. Gestatten Sie, dass ich aus meiner damaligen Antwort zitiere:

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Antwort 14.04.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Meine Antwort: Ja. Wenn im einzig verfügbaren Gastraum einer gastronomischen Einrichtung geraucht wird, könnte die potentielle Kundengruppe derjenigen Nichtraucher, die ihre Gesundheit vor schädlichem Passivrauch schützen wollen, de facto gezwungen sein, diese ihrem Wesen nach öffentliche Gaststätte meiden. (...)

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Antwort 28.03.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Solche Beschränkungen sind zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgelegt, nach dem in Abhängigkeit vom vorliegenden Sachverhalt der Umgang mit einer bestimmten Substanz sowohl legal (z.B. bei Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis) als auch illegal sein kann. Auch Legalität oder Illegalität des Konsums umgangssprachlich als "legal" bezeichneter Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. So ist es "legal" im Sinne von gesetzlich zulässig, wenn ein Erwachsener in der Öffentlichkeit branntweinhaltige Getränke erwirbt oder konsumiert. (...)

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Antwort 14.03.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Sachlage für einen "Raucherwirt": (...) Er hat nicht das Recht, bestimmte potentielle Kundengruppen auszuschließen. (...)

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Antwort 28.03.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) im Juni 2007 hat der vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Sachverständigenausschuss die Empfehlung ausgesprochen wurde, Salvia divinorum durch Rechtsverordnung der Anlage I des BtMG zu unterstellen. Der derzeit aus 12 Personen bestehende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen sowie aus Vertretern der beteiligten Verbands- und Wirtschaftkreise zusammen (Klinische Pharmakologie, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Tierärzteschaft, der Deutschen Zahnärzteschaft, der Deutschen Apotheker, des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (...)