(...) im Juni 2007 hat der vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Sachverständigenausschuss die Empfehlung ausgesprochen wurde, Salvia divinorum durch Rechtsverordnung der Anlage I des BtMG zu unterstellen. Der derzeit aus 12 Personen bestehende Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen sowie aus Vertretern der beteiligten Verbands- und Wirtschaftkreise zusammen (Klinische Pharmakologie, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Deutschen Tierärzteschaft, der Deutschen Zahnärzteschaft, der Deutschen Apotheker, des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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