
(...) Da die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer liegt, rege ich an, sich mit Ihren Überlegungen zur alternativen Installation von Luftreinhaltetechnik in gastronomischen Betrieben auch an ihre Landesregierung zu wenden. Ich selbst würde einen gesetzlichen Nichtraucherschutz durch ein ausnahmefreies Rauchverbot, wie er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform möglich bewertet wurde, präferieren und eine solche Lösung im Vergleich zu Ihrem alternativen Vorschlag weder als "teure" noch als "schädliche Sache" betrachten. (...)