(...) Zu den freiwilligen Selbstverpflichtungen der Tabakindustrie zählen unter anderem eine Begrenzung der Größe und Dichte von Plakatwerbung, die Übernahme von gesetzlichen Warnhinweisen in Anzeigen- und Plakatwerbung sowie Verpflichtungen, keine Plakatwerbung im werblichen Wirkungsbereich von Schulen und Jugendzentren oder in Sportstätten zu installieren. (...)
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