(...) Meiner Meinung nach muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass es im Interesse der Wählerinnen und Wähler liegt, tüchtige Persönlichkeiten für das Parlament zu gewinnen. Hierzu gehört dann auch die leistungsgerechte Bezahlung. Wenn man außerdem bedenkt, dass der Beruf eines Abgeordneten zwingend verlangt, etwa die Hälfte des Jahres von seiner Familie getrennt zu leben, und dass die durchschnittliche Arbeitszeit 60 Stunden und mehr pro Woche beträgt, wobei nicht selten an Wochenenden und Feiertagen ebenfalls gearbeitet werden muss, dann halte ich das jetzt beschlossene Gesetz für angemessen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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