
(...) Für rezeptfreie Arzneimittel findet die Regelung zum Beratungshonorar keine Anwendung. Rezeptfreie Arzneimittel sind ganz überwiegend im unteren Preisbereich angesiedelt und ein Beratungshonorar in Höhe von 8,10 Euro würde die selbstzahlenden Patientinnen und Patienten übermäßig belasten. (...)