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Rüdiger Veit
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Frage von Aleksandar V. •

Frage an Rüdiger Veit von Aleksandar V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Veit,

gerne möchte auch ich die Online-Möglichkeit nutzen, Ihnen eine Frage zu stellen:

Wie kann es sein, dass wir im Strafgesetzbuch fast jeden Tatbestand wiederfinden, nur nicht den der Steuerverschwendung/Amtsuntreue?
Im Jahre 2005 nahm ich an einer Online-Petition des Deutschen Bundestages teil. In dieser forderte ich, neben über 3400 anderen Mitbürgern die Einführung dieses Straftatbestandes. Leider wurde die Petition bis heute nicht abgeschlossen.

Trügt mich das Gefühl, dass es Teile in der Bevölkerung gibt, die für ihr unerträgliches, asoziales Verhalten keiner Strafverfolgung ausgesetzt sind?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen sonnigen Gruss aus Ihrem Wahlkreis!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vlatkovic,

der Deutsche Bundestag hat sich mit der Petition mittlerweile abschließend befasst und Sie abgelehnt.
Die ausführliche Begründung können Sie in der Bundestags-Drucksache 16/5261 oder unter
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/straftaten_im_amte.pdf
nachlesen.
Die Argumentation - dass bei Amtsmissbrauch der Rechtsbehelf das richtige Mittel darstellt - entspricht auch meiner persönlichen Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit