Frage an Rüdiger Rust von Jule T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Rust,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Frage: Was spricht dagegen, einem von der Leine befreitem Hund - also einem Hund, dessen Halter nachgewiesen hat, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht und dass er ihn zuverlässig abrufen kann - den Freilauf beispielsweise in der Grünanlage am Rahweg oder in der Stellinger Schweiz zu verweigern?" nicht beantwortet. Wäre schön, wenn Sie das noch nachholen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser

