(...) Ich gehe davon aus, dass Sie als Wirkungsbereich eines Lobbyregisters den Deutschen Bundestag meinen. Zuerst einmal stellt sich mir die Frage, was Sie unter „öffentlich“ und „verbindlich“ verstehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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