Antwort 24.02.2011 von Rudolf Rinnen FREIE WÄHLER

(...) bei der Einschränkung von Flohmärkten am Sonntag ging es dem Gesetzgeber nicht darum, berufliche Existenzen zu vernichten. Aufgrund unserer stark römisch-katholisch geprägten Bevölkerung war dabei wohl eher an den Schutz der sonntäglichen Alleinstellung der Kirchen gedacht. (...)