(...) Die Entscheidung für eine ärztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittene Stadium der Schwangerschaft und eine dreitägige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist zu begrüßen. Damit ist endlich eine Gesetzeslücke beseitigt, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts im Jahre 1995 entstanden war. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

