(...) Die Sorge, dass „erzkonservative Muslime“ die Sharia hier ausleben könnten, halte ich für unbegründet. In Deutschland gibt es Grenzen der Religionsausübung, sofern diese gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen. Ein Beispiel ist die von Ihnen aufgeführte körperliche Bestrafung. (...)
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