Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 19.09.2017

(...) Bislang neige ich zu der Auffassung, dass die psychiatrische Begutachtung in der persönlichen Begegnung stattfinden soll, ohne per Tonband oder Video aufgenommen zu werden. Die Rechte des Betroffenen werden dadurch gewahrt, dass der Anwalt das schriftliche Gutachten bekommt und dazu Stellung nehmen und gegebenenfalls eine Anhörung des Sachverständigen beantragen kann. (...)

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