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Rudolf Dettweiler
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Frage von Franz M. •

Frage an Rudolf Dettweiler von Franz M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dettweiler,

mich interessieren Ihre Erfahrungen in diesem Wahlkampf.
Ist er nach Ihrer Ansicht fair?
Haben Sie die gleichen Chancen wie die anderen Mitbewerber?
Wenn nein, warum nicht und in welchen Punkten konkret nicht?
Was müßte nach Ihrer Ansicht geändert werden, um Chancengleichheit herzustellen?

MfG

Franz Mayer

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Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Chancengleichheit" im Wahlkampf.
Im Berliner Wahlgesetz soll ein so genanntes "Benachteiligungsverbot" die Chancengleichheit aller Wahlbewerbungen sicherstellen. Tatsächlich aber wird der unabhängige "Einzelbewerber" (als solcher bestreite ich diese Wahl) im Vergleich mit den Parteien mehrfach benachteiligt. Nachfolgend eine Auswahl der Punkte, die klar eine Benachteiligung belegen:
1. Der Schriftzug "Einzelbewerber" hat auf dem amtlichen Stimmzettel nur die halbe Schriftgröße als die der jeweiligen Parteien.
2. Der Einzelbewerber kann ein Direktmandat nur über die Erststimme erwerben. Vertreter der Parteien dagegen auch via Zweitstimme über die so geannten "Listenplätze"
3. Die Parteien erhalten im Wahlkampf eine - organisierte - Plattform in den Medien, hier in Berlin z.B. im rbb. Nicht so der Einzelbewerber. Auch auf den mit Steuergeldern finanzierten Internetplattformen des Landeswahlleiters und des Bundesamtes für politische Bildung wird den Parteien eine bevorzugte Positionierung und Darstellung geleistet.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass hier die Spielregeln einer demokratischen Wahl mit zweierlei Maß - und damit zur massiven Benachteiligung des Einzelbewerbers - ausgelegt werden.
Für einen ausführlichen Diskurs zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne auch über die Wahl hinaus zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Dettweiler