
(...) Es tut mir leid, dass Frau Barthel mit einer so niedrigen Rente auskommen muss. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass es einen Zusammenhang geben muss zwischen den Beiträgen, die jemand in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, und der Höhe der ausbezahlten Rente. Frau Barthel hat in der Zeit ihrer Selbständigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, daraus ergibt sich im Alter eine Versorgungslücke, deshalb empfehlen alle Experten Selbständigen, entweder weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen oder zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. (...)