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Ronald Pofalla
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Frage von Max K. •

Frage an Ronald Pofalla von Max K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pofalla,
da in Kuerz die Abstimmung ueber die Gesundheitsreform ansteht, interesssiert mich in wiefern die am Beginn aufgestellten Ziele wie mehr Transparenz fuer die Beitragszahler und mehr Kostenkontrolle umgesetzt werden sollen. Der jetzt vorliegende Kompromiss scheint lediglich steigende Beitragssaetze zu fordern, ohne die Situation fuer die Versicherten zu verbessern. Anstatt Gutachten nach Gutachten anzufordern haetten Sie doch einfach nur hoehere Beitraege beschliessen koennen. Waer doch billiger gewesen oder nicht?
Hochachtungsvoll M. Koeppel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koeppel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat wird die Gesundheitsreform insbesondere hinsichtlich der Beiträge erheblich mehr Transparenz für die Bürger zur Folge haben.

Ab 1. Januar 2009 gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen den gleichen prozentualen Beitragssatz. Diesen Beitragssatz legt die Bundesregierung fest. Die Beiträge, die wie bisher vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden, fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den neuen Gesundheitsfonds.

Der Gesundheitsfonds wird ab 1. Januar 2009 die Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung transparenter machen. Er bringt den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mehr Klarheit, wohin ihre Gelder fließen. Jeder Versicherte kann unmittelbar erkennen, ob seine Kasse wirtschaftlich arbeitet. Und zwar daran, ob seine Kasse ihm Geld zurück erstattet oder einen Zusatzbeitrag erheben muss. Dies setzt ein deutlicheres Preissignal als die gegenwärtigen, nur in Prozentpunkten benennbaren Unterschiede zwischen den verschiedenen Beitragssätzen der Kassen. Den Krankenkassen werden mit der Reform umfangreiche neue Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten an die Hand gegeben. Sie können mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen, mit Heilmittelerbringern verhandeln, Hilfsmittel günstig durch Ausschreibung einkaufen, Verträge mit besonders qualifizierten Ärzten schließen, mit Krankenhäusern die ambulante Behandlung für schwer kranke Versicherte vereinbaren. Eine Krankenkasse, die diese Möglichkeiten gut nutzt, wird ihre Versicherten an den Einsparungen teilhaben lassen und ihnen Prämien auszahlen können. Kommt eine Kasse hingegen mit dem aus dem Fonds zugewiesenen Geld nicht aus, muss sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben.

Grundsätzlich gilt: Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Um ihre Mitglieder nicht zu überfordern, gilt darüber hinaus generell: Der monatliche Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.

Dabei kann eine Kasse zwischen einem festen Zusatzbeitrag in Euro und einem prozentualen Zusatzbeitrag wählen. Verlangt eine Kasse von ihren Mitgliedern einen festen Zusatzbeitrag bis zu acht Euro, findet keine Einkommensprüfung statt.

Dies ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Liegt der Zusatzbeitrag einer Kasse über acht Euro, erfolgt eine Einkommensprüfung, und der Versicherte zahlt in jedem Fall höchstens ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Zusatzbeitrag seiner Kasse. Für seine Kinder oder den mitversicherten Partner zahlt man keinen Zusatzbeitrag. Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt auch den Zusatzbetrag.

Die faire Verteilung der Beitragseinnahmen schafft mehr Wettbewerb um die beste Qualität der Angebote. Denn für die Kassen steht nicht mehr die Frage des eigenen Beitragssatzes im Mittelpunkt. Sie können sich um das Eigentliche kümmern – um den Wettbewerb, um den besten Service, um die beste Betreuung, um die beste Versorgung für ihre Versicherten.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB